PKV für Paare

Eingetragene Lebenspartnerschaften oder Ehen erhalten bei der privaten Krankenversicherung besondere Konditionen. Anders als bei der gesetzlichen lassen sich die Beiträge unter Umständen auch auf die Lebensumstände anpassen.
In der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit den Lebenspartner oder Ehepartner mitzuversichern. Dafür ist zunächst eine Gesundheitsprüfung beider Versicherungsnehmer notwendig. Außerdem muss der Mitzuversichernde die Kriterien der Aufnahme in eine private Krankenversicherung erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass er nicht pflichtversichert ist.
Der mitversicherte Ehepartner oder Lebenspartner kann dann all seine Gesundheitskosten bei der Versicherung geltend machen. Die Bedingungen sind allerdings im Vertrag immer genau geregelt. Mit unter werden bestimmte Leistungen vom Umfang der Versicherung ausgeschlossen.
Durch die Mitversicherung des Ehepartners oder Lebenspartners kann man mit günstigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Im Standardtarif würde das Ehepaar bzw. die Lebensgemeinschaft zusammen maximal das 150 % des Beitrages in einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

